​​​​​​​Wie Berechtigte an Ihre FFP2-Schutzmasken kommen

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Zusammenfassung: Ein deutsches Apotheken-Netzwerk liefert über ihr Bestellportal FFP2-Masken an Risikogruppen nach Hause aus. Sie können Ihre staatlich ausgestellten Berechtigungsscheine online einlösen und erhalten Ihre zertifizierten FFP2-Masken innerhalb von wenigen Tagen. -> Hier können Sie den Coupon einlösen

Wer hat Anspruch auf die FFP2-Masken?

  1. das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Herzinsuffizienz
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

Wie können Sie Ihre Masken Berechtigungsscheine online einlösen?

Es sind nur drei einfache Schritte, um Ihre Masken zu bestellen:

  1. Die Bestellung online beauftragen und den Eigenanteil von 2 EUR direkt bezahlen*
  2. Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie ihre zertifizierten FFP2-Masken zusammen mit einem Freiumschlag
  3. Berechtigungs-Coupon mittels des Freiumschlags in den nächsten Tagen zurücksenden

* Dieser Eigenanteil kann bequem bei der Bestellung mittels PayPal, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift bezahlt werden.

Anspruchsberechtigt sind Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, und

Berechtigungsgutscheine online einlösen

Wann kann ich meine Masken bestellen?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat das Ziel ausgerufen, Risikogruppen bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen.​​​​​​​

Seit dem 01. Januar 2021 erhalten berechtigte Patienten von ihren Krankenkassen zwei fälschungssichere Coupons für jeweils 6 FFP2-Masken, die über eine Apotheke eingelöst werden können.​​​​​​​

Ich habe meine Gutscheine noch nicht erhalten, was soll ich tun?

Für die Abgabe der Berechtigungs-Coupons sind die Krankenkassen oder die privaten Krankenversicherungsunternehmen verantwortlich. Sollten Sie zu den genannten Personenkreisen zählen, sprechen Sie Ihre Krankenversicherung an, wenn Sie Fragen zur Ausgabe der Coupons haben oder noch nicht von ihrer Krankenkasse informiert wurden.

Nicht in der Berechtigungsgruppe?

Dann können Sie auch hier qualitativ hochwertige Masken zu einem günstigen Preis bestellen.

Teilen Sie den Beitrag oder helfen Sie Ihren Angehörigen und Nachbarn die Gutscheine Online einzulösen, um die Schlangebildung vor den Apotheken zu vermeiden.

21 Kommentare

  • Jammern auf hohem Niveau. Die Berechtihungsscheine wurden erst nach Neujahr gedruckt, dann an die Krankenkassen verteilt und von dort an die Versicherten versendet. Seit Mitte Dezember sind genügend FFP2 - Masken auf dem Markt vorhanden. Hat man keine, kann man sich auch vorübergehend welche kaufen,bis der Gutschein eintrifft. Bei uns (ich bin Mitarbeiterin einer Apotheke) kostet 1 Maske 2,95. Nur weil es etwas (fast ) umsonst gibt, soll es besser gestern als heute bereitgestellt sein. Das Geld, was durch ausfallende Reisen, Einkäufe etc. gespart wurde, kann man auch einmal in Prävention / Gesundheit svorsorge investieren bevor man alles negativ kritisiert. Ist aber leider mittlerweile so : Geiz ist....!
  • Sehe ich auch so. Masken direkt von der Krankenkasse verschicken, wofür der Unweg mit den Coupons?
  • Anstatt den Berechtigungsschein zu schicken könnten gleich die Masken an die betreffenden Bürger gesendet werden - das wäre wahrscheinlich zu einfach, weil es auch kompliziert geht!
  • Beschreibung
    6 FFP2-Schutzmasken (FFP2-Masken mit CE-Zertifizierung) laut Coronavirus-Schutzmaskenverordnung (SchutzmV)

    WICHTIG: Bestellen Sie die Schutzmasken nur, wenn Sie eine Bescheinigung zum Nachweis der Anspruchsberechtigung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben!

    Sie erhalten mit unserer Lieferung von 6 Schutzmasken einen Freiumschlag zur kostenfreien Übersendung Ihrer Bescheinigung an uns!
    Die Bescheinigung muss uns innerhalb von 10 Tage nach dem Erhalt Ihrer Schutzmasken zugegangen sein und das Gültigkeitsdatum darf nicht überschritten sein.
    Die Bescheinigung dient uns zur Kostenerstattung. Lediglich ein Eigenanteil von 2 EUR ist durch Sie zu entrichten ((lt. §6 Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung). Diesen Eigenanteil bezahlen Sie unmittelbar mit der Auslösung dieser Bestellung.

    Die weiteren Kosten Ihrer Bestellung über 34 EUR stunden wir bis zum Erhalt Ihres Bezugsscheins, der uns ermöglicht diese Kosten über die Maßnahmen des Bundesgesundheitsministeriums erstattet zu bekommen. Sollte uns eine Abrechnung der 6 Schutzmasken mit Ihrer Krankenkasse nicht möglich sein, weil uns die Bescheinigung nicht rechtzeitig zukommt oder das Gültigkeitsdatum überschritten ist, werden wir Ihnen die versendeten Masken mit 34 EUR in Rechnung setzen.
  • Mir wurde heute in der Apotheke gesagt die ffp2 Masken soll man nach dem tragen in eine luftdichte Plastiktüte geben .Die Viren würden dann absterben.was meinen sie dazu???
  • Nach der neuen Vorschrift von Markus 1. erinnerte ich mich an die Zusage - oben genannt - und rief meine TK an..
    meine Anfrgae wurde als richtig bestätigt mit dem Hinweis, dass ich notiert sei und in ca. 6 Wochen mit der Lieferung
    rechnen könne. Wir wünschten uns gegenseitig gute Gesundheit.
    MfG
  • Möchte einen positiven Kommentar geben. Bekam die beiden Berechtigugscoupons direkt zugeschickt und werde sie online einlösen. Also keine zusätliche Rennerei.
  • Nachdem Her Söder eine"Hauruckmeldung"für FFP 2 Masken offenbarte,kann man nicht erwarten, dass auch ein solches Verfahren bei den Apotheken funktioniert. Fakt ist, dass alle Masken ab Dienstag in Drogeriemärkten vergriffen waren. Ärgerlich!
  • Etwas kompliziert das Ganze. Bei meiner Anfrage nach Bezug der Masken gestern in der Apotheke erhielt ich die Antwort, dass ich von der Krankenkasse einen entsprechenden Bescheid bekommen würde. Die Krankenkasse erklärte, man habe erst gerade mit der Benachrichtigung an die Anspruchsberechtigten begonnen, es könne also dauern! Und ab Montag ist bereits FFP 2 Maskenpflicht!
  • Wir leben im Jahr 2021. Alle Apotheken verfügen über Internet-Anbindung.
    Es wäre so einfach, einen sowieso schon allgegenwärtigen 2D-Barcode zu scannen und somit an zentraler Stelle zu vermerken, ob der "Berechtigte" bereits eine Masken erhalten hat.
    Würde auch keine Millionen kosten, so etwas für unsere knapp 80 Mio Mitbürger zu installieren.
    Aber ... es müssen ja viele Leute mitreden und alle wollen ihr Geld verdienen.
    Es grüßt die digitale Krankenakte aus dem Keller seit über 20 Jahren ;-)
  • Ich bin nach dem Stichrag 15.12. 60 Jahre alt geworden ... also Anfang Januar ... Lt. Verordnung bekommen Personen, die 60 Jahre alt sind, die Masken, von einem Stichtag steht nichts in der Verordnung.
    Kommentar der Krankenkasse: Pech gehabt ...
    So einfach setzt man sich über eine geltende Verordnung hinweg ...
  • Im Dezember war es katastrophal, die Masken waren z.T. schon vergeben.
    Es wäre meiner Meinung nach sinnvoller, wenn der Arzt die Masken zum verteilen an seine Patienten hätte. Er weis wem eine zusteht und in der Akte kann es vermerkt werden, wer eine erhalten hat.
  • Es wird alles in Deutschland verdammt kompliziert gemacht. ein Eintrag in die Krankenkassenkarte, die mit einem Chip versehen ist ,wäre doch sicher auch möglich gewesen und dann hätte man darauf seine Masken bekommen
  • Naja..... ich habe bei der Krankenkasse nachgefragt und bekam eine lapidare Antwort. Sie hätte die Berechtigungsscheine selbst noch nicht bekommen. Ich würde sie bekommen, wenn sie bei der Krankenkasse vorliegen.
  • Ich kann nicht klagen, denn ich habe den Brief mit 2 Berechtigungsscheinen am 13.01.2021 direkt von der Bundesregierung per Post zugestellt bekommen.
  • Sehr geehrter Herr Ossig,
    wieso bekamen Sie Post und Maskengutscheine von der Bundesregierung ?
  • Verantwortlich ist BGM SPAHN. Wie in vielen anderen Aufgaben ist er und seine Mitarbeiter immer ein od. mehrere Schritte zu spät.
    Erinnert mich an die Erzählung vom Hasen und dem Igel. Grüße Ulrich Ziegler
  • Jens Spahn leistet eine sehr gute Arbeit r - ohne ihn wäre alles viel schlimmer: Die SPD greift ihn doch nur an, weil sie dank ihres Führungspersonals verzwergt . Bis zur völligen Bedeutungslosigkeit dürfte es kein weiter Weg sein.
  • Typisch für Deutschland!
    Warum einfach, wenn es kompliziert geht!
    Meine Frau hat Herzinsuffiziens, Mellitus 2 u. a.. Leider. Ein vorlegen der Krankenkassenkarte in Ihre Apotheke sollte doch ausreichen! Ihre Apotheke hat doch überblick über die ständige Ausgabe der entsptechenden Medikamente! Auf Anfrage kam eine lapidare Antwort der Krankenkasse:
    Die staatlichen Vordrucke sind noch nicht vorhanden. Es bleibt die Hoffnung, daß diese noch rechtzeitig eintreffen!
  • Alles viel zu kompliziert, typisch deutsch, St Bürokratius, auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse hieß es, die Formulare würden noch gedruckt !!! Hoffentlich bekommen wir sie noch vor Ende der Frist und vielleicht gibt es dann auch noch Masken MfG
  • Man hätte die Masken direkt an die Berechtigten schicken sollen, aber die Lösung ist die Beste alternative.

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